WAS SIND ZIVILTECHNIKER?
Staatlich befugte und beeidete ZiviltechnikerInnen unterliegen dem Ziviltechnikergesetz 2019 – ZTG 2019 (BGBl. I Nr. 29/2019 idgF).
Als äußeres Zeichen der staatlichen Befugnis und Beeidigung führen ZiviltechnikerInnen ein Siegel mit dem Bundeswappen der Republik Österreich.
ZiviltechnikerInnen sind unabhängig und per Ziviltechnikergesetz auf dem gesamten, von ihrer Befugnis umfassten Fachgebiet zur Erbringung von planenden, prüfenden, überwachenden, beratenden, koordinierenden, mediativen und treuhänderischen Leistungen, insbesondere zur Vornahme von Messungen, zur Erstellung von Gutachten, zur berufsmäßigen Vertretung vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, zur organisatorischen und kommerziellen Abwicklung von Projekten sowie zur Übernahme von Gesamtplanungsaufträgen berechtigt.
Die Ingenieurgemeinschaft Umweltprojekte ZT-GmbH
verfügt über die Ziviltechnikerbefugnisse
- Bauingenieurwesen
- Kulturtechnik und Wasserwirtschaft
Die Dipl.-Ing. Micheljak und Partner ZT-GmbH
verfügt über die Ziviltechnikerbefugnisse
- Bauingenieurwesen
- Kulturtechnik und Wasserwirtschaft
Die Dipl.-Ing. Vanek und Partner ZT-GmbH
verfügt über die Ziviltechnikerbefugnis
- Kulturtechnik und Wasserwirtschaft
Gratulation des Bundespräsidenten zum
160-jährigen Jubiläum der Ziviltechniker: